Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften ebenso durch wie die freiwilligen Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen. Dies gilt sowohl für Einzel- als auch Konzernabschlüsse. Wir prüfen auch Unternehmen der öffentlichen Hand nach § 53 HGrG. Die Prüfung der Jahresabschlüsse kann sowohl nach HGB als auch nach IFRS durchgeführt werden.
Wir bieten außerdem folgende Prüfungen an: Gründungsprüfungen, Rentabilitätsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, Prüfungen nach § 34 c GewO und der MaBV, Mittelverwendungsprüfungen.
Wir bewerten Unternehmen und führen im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen auch die Due Dilligence durch. Dabei sind wir sowohl als Berater des Käufers oder Verkäufers oder auch als neutraler Gutachter tätig.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen sowie die Steuerberatung wird von der Partnerschaftsgesellschaft Bouffier Kaiser & Partner durchgeführt.